Das erstinstanzliche Verfahren dauerte von der Einreichung der Anklageschrift am 12. August 2014 bis zum Urteil am 17. Februar 2017 rund 2 ½ Jahre. Dies war vor allem mit der Einholung des Gutachtens begründet. 101 19.3 Strafempfindlichkeit Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine erhöhe Strafempfindlichkeit des Beschuldigten. 20. Konkretes Strafmass Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt neutral auf die Strafe aus. Es bleibt somit bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.