1622 Z. 28 ff.). Seinen Imbiss habe er aufgegeben und das gekaufte Mehrfamilienhaus gehöre seinem Bruder (pag. 1595 f.; pag. 1622 Z. 37 f.). Er habe Schulden wegen ausstehender Alimentenzahlungen (pag. 1596). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich neutral auf die Strafe aus. 19.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Während laufendem Strafverfahren und bestehendem Kontaktverbot liess der Beschuldigte zu, dass E.________ und die Privatklägerin sich eine Woche lang bei ihm zu Hause aufhielten. In dieser Zeit beging er erneut Delikte.