19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Für seine persönlichen Verhältnisse wird in erster Linie auf den Leumundsbericht vom 19. Oktober 2017 (pag. 1594 ff.) und seine Aussagen zur Person anlässlich der Berufungsverhandlung vom 6. November 2017 (pag. 1622 f.) abstellt. Er stammt aus AG.________ und gab an, er sei 1993 nach Griechenland gegangen und habe 1994 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Nach drei Monaten habe er angefangen zu arbeiten. Von 2001 bis 2003 war er verheiratet und aus der Ehe entstanden zwei Kinder.