18. Geldstrafe für Pornografie 18.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte konfrontierte die minderjährige Privatklägerin mehr als einmal mit pornografischen Videos. Da beweismässig davon ausgegangen werden muss, dass die Privatklägerin auch unbeaufsichtigt alleine schon solches Material konsumiert hatte, kann nicht abgeschätzt werden, wie sehr der Beschuldigte mit dem Zeigen der Videos in die sexuelle Entwicklung der Privatklägerin eingriff. Zudem