Er beging die Taten jeweils in Abwesenheit der Mutter der Privatklägerin, wenn er die Aufsicht über sie hatte. Er ging so raffiniert vor, dass es gerade nicht auffallen würde (Oralverkehr ohne Samenerguss im Mund, keine Verletzungen im Mund). Dies, obwohl er in Bezug auf die Gefahr, entdeckt zu werden, teilweise ein gewisses Risiko einging. Zu nennen ist hier insbesondere die Handlung im Kino unter Anwesenheit der Söhne des Beschuldigten. Er nutzte auch sehr gekonnt die Situation aus, um die Privatklägerin zu seinen Gunsten unter psychischen Druck zu setzen.