16. Einsatzstrafe für sexuelle Nötigungen 16.1 Objektive Tatschwere 16.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs Der Beschuldigte griff über einen längeren Zeitraum wiederholt in die sexuelle Freiheit der Privatklägerin ein. Das Streicheln im Intimbereich, die Aufforderung zum Penisreiben, das Reiben des Penis zwischen den Oberschenkeln der Privatklägerin und vor allem der Oralverkehr sind schwerwiegende Eingriffe in die sexuelle Integrität. Im Vergleich dazu fallen die Zungenküsse nur leicht ins Gewicht. Immerhin waren die Handlungen meist nur von kurzer Dauer.