15. Vorgehen Der Beschuldigte hat sich der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Pornografie schuldig gemacht. Die sexuellen Handlungen mit einem Kind und die sexuellen Nötigungen betreffen dieselben Handlungen des Beschuldigten. Die einzelnen Handlungen las-