- Rückkehr des Beschuldigten in die Partnerschaft mit der Mutter der Privatklägerin nach seiner Untersuchungshaft wegen einer Anzeige bezüglich sexueller Handlungen mit der Privatklägerin; - regelmässige Betreuung der Privatklägerin durch den Beschuldigten in Abwesenheit der Mutter; - Loyalität der Privatklägerin zum Beschuldigten, der als langjähriger Partner ihrer Mutter eine vaterähnliche Rolle einnahm und sie auch beschenkte; - Loyalität der Privatklägerin zu ihrer Mutter; - Zuschieben der Schuld an die Privatklägerin für die ausgestandene Haft; - Schweigegebot;