Übermächtige Körperlichkeit des Erwachsenen ist geeignet, gegenüber einem Kind Elemente physischer Aggression zu manifestieren. Selbst ein Schweigegebot kann bei einem Kind geeignet sein, die genügende Nötigungsintensität zu erzeugen, ohne dass es einer zusätzlichen Androhung von Nachteilen oder In- Aussicht-Stellen von Vorteilen Bedarf. Das Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, wenn sich das Opfer in einer Situation befindet, in welcher die Leistungen körperlichen Widerstandes oder das Rufen um Hilfe vergeblich oder mit einem anderen unverhältnismässigen Nachteil verbunden wären.