__ und anderswo z.N. der Privatklägerin, soweit dies den Oralverkehr auf der Wohnungsterrasse, den Analverkehr, das Auffordern zum Penis Reiben an einem unbekannten Ort in einer Garage auf einer Baustelle und in der Wohnung in O.________, das Berühren und Streicheln der nackten Vagina in der Wohnung in O.___