Der Beschuldigte nutzte die gesamte Situation und seine allgemeine Überlegenheit als Erwachsener ganz bewusst für seine Zwecke aus. Ein spezifisches Beispiel, wie der Beschuldigte seine vaterähnliche Rolle einsetze, zeigt sich bei der Situation im Kino im Herbst 2013. Der Beschuldigte sagte der Privatklägerin, sie dürfe nicht mit ins Kino, wenn sie nicht mitmache (vgl. EV Privatklägerin vom 25.02.2014).