EV 25.02.2014). Auch fragte die Privatklägerin anlässlich ihrer Einvernahmen wiederholt bei den Polizistinnen nach, ob der Beschuldigte nun wieder ins Gefängnis komme und vor allem, ob er danach wieder rauskomme (vgl. EV 10.03.2013 Transkript, S. 2; EV 09.04.2013 Transkript, S. 4). G.________ sagte aus, die Privatklägerin habe ihr gesagt, der Beschuldigte habe ihr die Schuld gegeben dafür, dass er zuvor ins Gefängnis musste (pag. 366, pag. 372 Z. 108 f.). Dies passt zur äusseren Situation. Der Beschuldigte war nach einer Strafanzeige und ausgestandener Untersuchungshaft in die Nähe der Privatklägerin zurückgekehrt.