«Komm, habe hier noch tolle Videos für dich», habe er gesagt. Sie beschrieb dann auch von sich aus, dass es sehr langweilig gewesen sei und sie gar nicht geschaut habe. Sie habe aber so weggesehen, dass er gemeint habe, sie würde schauen. Sie meinte, es sei mehr wie einmal passiert, sie wisse aber nicht wie viele Male (S. 38). Als die Privatklägerin in der Einvernahme vom 9. April 2013 nach Filmen mit nackten Menschen gefragt wurde, wirkte sie zuerst verwirrt. Auf die Frage, wo er ihr das gezeigt habe, nannte sie aber wieder den Computer (S. 34). Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie es so richtig machen würden (S. 35).