Es wäre doch zu erwarten, dass sie so etwas Spezielles, das ja auch ein vorhergehendes Ausziehen bedingen würde, früher gesagt hätte. Die Beweislage ist aufgrund der vorformulierten Fragen mangelhaft. In Bezug auf die Küsse auf die Vagina hat daher in dubio pro reo ein Freispruch zu erfolgen. 10.11.8 Pornografie (AKS Ziff. I.3.) Der Beschuldigte soll der Privatklägerin mehrfach, jedoch in unbekannter Anzahl, auf seinem Laptop pornografische Erzeugnisse (Filme) gezeigt haben.