87 es auch mal gemacht. Sie beschrieb und zeigte dann mit den Stühlen vor, wie sie die Oberschenkel übereinander schlug, damit der Beschuldigte mit seiner Hand über den Schalthebel hinüber nicht hingekommen sei. Der Beschuldigte habe sie gefragt, wieso sie so mache, worauf sie gesagt habe, es sei bequem (S. 29). Auf vorformulierte Frage meinte die Privatklägerin, der Beschuldigte habe das mehr als einmal gemacht (S. 29 f.).