85 Oberschenkeln gerieben habe. Es wurde gefragt, wie oft er dies getan habe. Anstatt auf die Frage zu antworten, zeigte die Privatklägerin spontan mit den Händen vor, wo und wie das Reiben geschehen sei. Auf Frage sagte sie wieder, es sei einmal passiert. Die Privatklägerin versuchte sodann, die Positionen zu erklären und nachzustellen (Transkript, S. 20). Als die Privatklägerin später in der Einvernahme fragte, was in ihrem neuen Bett passiert sei, sagte sie: «Eben, das von den Oberschenkeln und so» (S. 78).