Anlässlich der Einvernahme vom 10. März 2013 sagte die Privatklägerin auf die offene Frage, ob der Beschuldigte sonst noch Sachen gemacht habe: «Er hat mir sein Schnäbi da drin (zeigte zwischen die Oberschenkel) herumgerieben». Ohne danach gefragt worden zu sein, sagte sie, das sei nur einmal gewesen und es habe danach irgendwie gebissen (Transkript, S. 31). Die Frage, ob der Beschuldigte mit seinem Penis an ihre Vagina gekommen sei, verneinte sie deutlich (S. 32). Als die Befragerin den Vorfall der Privatklägerin später nochmals vorhielt, bestätigte sie und sagte von sich aus nochmals, es habe sie danach gebissen (S. 41).