Auf Frage sagte sie, sie habe es danach nicht mehr gespürt (S. 19 f.). Als die Privatkläger später in der Einvernahme eine Garage erwähnte, sagte sie dazu, da habe er ihr «es» in den Hintern getan, das sei also zwei Mal gewesen. Sie habe sich nicht mehr daran erinnern können (S. 73 f.). Im Unterschied zu anderen Vorfällen,