Sie sei sich nicht ganz sicher, ein, zwei Mal sei es gewesen, sie wisse gar nicht mehr (Transkript, S. 30 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 9. April 2013 wurde die Privatklägerin mit Vorhalt direkt gefragt, wie oft dies passiert sei. Sie antwortete unkonzentriert und unklar mit: «Manchmal viel, manchmal nicht. Ich glaube, das hat er nur einmal gemacht.» Auf die Frage, wie dies für sie gewesen sei, erwiderte die Privatklägerin, nicht gut. Es habe wehgetan. Also gekitzelt oder so, sie wisse es nicht mehr (Transkript, S. 17). Sie habe schreien müssen (S. 19). Auf Frage sagte sie, sie habe es danach nicht mehr gespürt (S. 19 f.).