83 In der Einvernahme vom 9. April 2013 wurden der Privatklägerin Fotos von der Wohnung vorgehalten. Dabei schien die Privatklägerin vor allem fasziniert von den Fotos und wenig konzentriert auf ihre Antworten zu sein, die teilweise auch widersprüchlich ausfielen (vgl. Transkript, S. 36 ff.). Ein deutlicher Widerspruch ist in Bezug auf den Tatort auf der Wohnungsterrasse vorhanden (Transkript S. 37 und S. 43). Während die Privatklägerin zuerst meinte, dort sei nichts passiert, schilderte sie im Anschluss trotzdem einen Vorfall dort.