301 Z. 312). Er behauptete, er sei ein sehr hygienischer Mensch und mache solche Sachen (Vagina Berühren) nur im entsprechenden Rahmen also im Bett, wenn er sich danach duschen könne (pag. 303 Z. 383, 304 Z. 393). In derselben Einvernahme meinte er dann im Gegenteil dazu, die Privatklägerin habe bei fast jedem Satz gesagt, dass er danach in die Dusche gegangen sei, um sich zu waschen. Immer wenn er Geschlechtsverkehrs gehabt habe, sei aber in den allermeisten Fällen zuerst die Frau sich waschen gegangen. Als Mann werde man ja nicht so dreckig. Am Abend habe er sich oft einfach den Penis mit Papier abgewischt.