82 S. 22 auch S. 25 oben). Sie beschrieb dann, dass der Beschuldigte seinen Penis aus den Unterhosen nehme, dass sie sitzen müsse, während er stehe. Es gehe raus und rein («wäg und inne»), wozu sie die Bewegung vorzeigte. Es dauere 20 oder so fünf Sekunden oder so. Sie müsse das halt machen, damit er sie in Ruhe lasse (EV 10.03.2013 Transkript, S. 23 ff.). Danach, glaube sie, gehe er es (Pipi) glaublich waschen (Transkript, S. 25). In der Einvernahme vom 9. April 2013 wurde der Privatklägerin das Stattfinden von Oralverkehr vorgehalten.