Dass der Beschuldigte ihr seinen Penis in den Mund tue, sagte die Privatklägerin im hier zu beurteilenden Verfahren zuerst in ihrer Einvernahme vom 10. März 2013 (Transkript, S. 22): «Ihm sis Pipi tuet er mir i ds Muu». Dies sagte sie erst, nachdem sie zuerst nichts erzählen wollte, weil es ihr peinlich sei und eine Art Ratespiel mit der Befragerin gespielt hatte. Die Privatklägerin gab der Befragerin den Hinweis, man mache das im Bett, nicht grad nackt, in den Unterhosen oder so (Transkript, S. 17). Es wurde wiederholt gefragt, was der Beschuldigte dann mache. Die Antwort wurde der Privatklägerin aber nicht vorgegeben.