Von diesem Vorfall scheint die Privatklägerin ausser der Polizei niemandem erzählt zu haben. Die Schilderung der Privatklägerin ist zwar knapp, passt aber zu anderen Vorfällen, insbesondere eben demjenigen im Kino. Sie wirkt sodann insbesondere aufgrund der vielen Gesten der Privatklägerin sehr glaubhaft. Auch dass der Beschuldigte hier offenbar in Anwesenheit seiner Söhne handelte, ist in Anbetracht der übrigen Vorwürfe nicht abwegig. Es wird auf die Aussage der Privatklägerin abgestellt. Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt. 10.11 Zu den Vorwürfen von Dezember 2010 bis ca. Ende Februar/Anfang März 2013 10.11.1 Hintergründe