81 Zeigen; EV 25.02.2014 ab Zeitindex 14:32). Auf Frage sagte sie, sie sei auf dem Sofa gewesen. Der Beschuldigte habe ihr in die Hose gegriffen. Sie machte dazu eine Geste mit ihrer Hand in den Hosenbund. Ihre Hose habe er aufgemacht, was sie auch vorzeigte. Bei ihrer Aussage zum Vorfall im Kino stellte die Privatklägerin dann eine Verknüpfung zu diesem Vorfall mit dem Kissen her (EV 25.02.2014 Zeitindex 14:34). Von diesem Vorfall scheint die Privatklägerin ausser der Polizei niemandem erzählt zu haben.