80 unbestrittenermassen ein Handy. Den Vorhalt, er habe vorgeschlagen, die Buben sollen alleine ins Kino gehen, damit er die Privatklägerin im Auto berühren könne, konterte der Beschuldigte folgendermassen: Das ganze Parking im Westside würde Video überwacht und es würden überall Leute rum laufen. Zudem könne man minderjährige Kinder nicht alleine ins Kino lassen (pag. 482 Z. 247 f.). Die Aussage betreffend Videoüberwachung mutet besonders seltsam an. Nach Angabe des Beschuldigten sass die Privatklägerin nicht neben ihm.