Sie vermochte die Sitzordnung klar aufzuzeigen und zu illustrieren, wie sie vorne auf den Bildschirm schauen wollte oder dass sie dreieckige Chips gegessen hätten. Die Privatklägerin schilderte eindrücklich mit Wiedergabe von Gefühlen, wie der Beschuldigte sie nicht ins Kino habe mitnehmen wollen, wenn sie nicht mitmache, sie aber unbedingt habe ins Kino gehen wollen und die Söhne des Beschuldigten sie zum Glück auch hätten dabei haben wollen. Sie gab auch sinngemäss die Konversation mit dem Beschuldigten wieder, der gesagt habe, dann würden sie es halt gerade im Kino machen.