Dass der Beschuldigte zwischen dem 7. und 13. Oktober 2013 mit seinen Söhnen und der Privatklägerin die Nachmittagsvorstellung der Films «Turbo» im Kino Pathé Westside in Bern Brünnen besuchte, ist unbestritten. Wie bereits erwähnt, sind die Schilderungen der Privatklägerin in der Videoeinvernahme vom 25. Februar 2014 zum Vorfall im Kino ganz besonders originell, detailreich und glaubhaft (vgl. Ziff. II.10.8.4.). Sie vermochte die Sitzordnung klar aufzuzeigen und zu illustrieren, wie sie vorne auf den Bildschirm schauen wollte oder dass sie dreieckige Chips gegessen hätten.