557 Z. 60 ff.). 10.10.2 Vorwurf Kino (AKS Ziff. I.1.2. Punkt 3) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Kino eine Jacke auf die Beine der neben ihm sitzenden Privatklägerin gelegt und seine Hand in ihre Hosen eingeführt und sie im Intimbereich äusserlich berührt und gestreichelt zu haben. Dass der Beschuldigte zwischen dem 7. und 13. Oktober 2013 mit seinen Söhnen und der Privatklägerin die Nachmittagsvorstellung der Films «Turbo» im Kino Pathé Westside in Bern Brünnen besuchte, ist unbestritten.