79 hielt. Der Beschuldigte hatte seine Söhne zu Besuch und E.________ musste tagsüber arbeiten. Die Umstände im Vorfeld, während dieser Herbstferienwoche und vor allem danach wurden bereits vorne im Rahmen der Entstehungsgeschichte der Strafanzeige vom Februar 2014 beschrieben. Darauf wird verwiesen (vgl. oben Ziff. II.10.4.3.). Die Privatklägerin war bereits bei einem früheren Treffen ihrer Mutter mit dem Beschuldigten anwesend.