78 knüpfung zu einem Vorfall im Keller (EV 10.03.2013 Transkript, S. 27; EV 09.04.2013 Transkript, S. 24). All die erwähnten Umstände – zeitliche Abgrenzungen, Konstanz von Aussagen, Gesten und Nachstellungen, Zurückkommen auf gemachte Aussagen, Einräumen von Erinnerungslücken, Korrekturen, keine übermässige Belastung, Originalität, direkte Zitate, Verknüpfungen – stellen Realitätskriterien dar, die für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin sprechen.