Bemerkenswert ist ausserdem, dass die Privatklägerin an zwei Stellen Äusserungen des Beschuldigten ihr gegenüber direkt zitierte. Dafür wechselte sie vom Berndeutschen in ein gebrochenes Hochdeutsch, wie es der Beschuldigte tatsächlich spricht: - Komm, habe hier noch tolle Videos für dich (EV vom 10.03.2013, Transkript S. 38, zur Pornografie) - Tu ein bisschen spielä (EV vom 09.04.2013 Transkript, S. 23, betreffend Aufforderung des Beschuldigten im Auto, wonach sie seinen Penis berühren soll) Bei der Frage, ob aus dem Penis des Beschuldigten mal etwas rausgekommen sei, machte die Privatklägerin interessanter Weise wiederholt von sich aus eine Ver-