Im Weiteren hatte die Kammer bei den Einvernahmen vom 10. März und vom 9. April 2013 den Eindruck, dass die Privatklägerin (den Befragerinnen) gefallen wollte. So sagte sie manchmal auf eine Frage einfach etwas, ergänzte aber dann doch, dass sie sich nicht sicher sei, oder korrigierte wieder (Bsp. EV 09.04.2013 Transkript, S. 17). Die Privatklägerin gestand mehrmals ein, dass sie etwas nicht mehr genau wisse. Es gibt auch Stellen, an denen die Befragerin der Privatklägerin einen Vorhalt machte, diese dann aber korrigierte, dass das nicht so gewesen sei.