77 Beschuldigten vorzuzeigen (Transkript, S. 20 f.). Später in der Einvernahme erwähnte sie diesen Vorfall mit den Oberschenkeln dann von sich aus wieder (EV 09.04.2013 Transkript, S. 78). Solche Gesten, Nachstellungen und das Zurückkommen auf frühere Aussagen, sprechen für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin. Im Weiteren hatte die Kammer bei den Einvernahmen vom 10. März und vom 9. April 2013 den Eindruck, dass die Privatklägerin (den Befragerinnen) gefallen wollte.