Allerdings bestätigte die Privatklägerin trotz den Vorhalten nicht nur, sondern ergänzte teilweise auch von sich aus mit überraschenden neuen Details und mit Gesten. Der Privatklägerin wurde beispielsweise die Aussage, der Beschuldigte habe seinen Penis zwischen ihren Oberschenkel gerieben, vorgehalten. Daraufhin zeigte die Privatklägerin mit den Händen eine Reibbewegung zwischen den Oberschenkeln vor und versuchte die Position des