Die Aussagen der Privatklägerin bei ihren Einvernahmen vom 10. März 2013 und vom 9. April 2013 sind zwar weniger detailliert, zum Teil ungenau und die Privatklägerin konnte sich teilweise nicht erinnern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Privatklägerin bei diesen Einvernahmen zum einen noch jünger war. Zum anderen betrafen die Befragungen einen Tatzeitraum von über zwei Jahren, in dem es angeblich immer wieder zu Übergriffen kam. Bei der grossen Häufigkeit der Vorfälle gemäss Aussagen der Privatklägerin ist es aus Sicht der Kammer nachvollziehbar, dass sie die einzelnen Vorfälle teilweise nicht mehr zu individualisieren vermochte.