Auf die Gründe, warum die Privatklägerin mehrfach nicht einfach von sich aus frei berichtete, wurde bereits eingegangen. In der letzten Einvernahme vom 25. Februar 2014 erzählte die Privatklägerin sehr lebhaft, detailreich und in kindlichem Stil von den Geschehnissen während den Herbstferien 2013 und wie es dazu kam, dass sie und ihre Mutter eine Woche beim Beschuldigten verbrachten. Sie erzählte mehrheitlich frei, von sich aus, ohne vorformulierte Fragen der Polizistin. Sie war auch in der Lage, wieder auf bereits Erwähntes zurückzukommen und es zu ergänzen.