73 ben von E.________, sondern auch auf weiteren Beobachtungen der Fachpersonen. Eindrücklich sind denn auch die Angaben der Therapeutinnen L.________ und Dr. med. R.________, die unabhängig von einander von übermässig langen Toilettenbesuchen der Privatklägerin in ihren Praxen berichteten. Dr. R.________ erwähnte ein Händewaschritual der Privatklägerin. Beide sahen darin einen Zusammenhang zu einem sexuellen Missbrauch (pag. 546 Z. 82 ff., pag. 1340). Neben E.___