Sie sagte zum Beispiel, ihre Mutter habe auch mal gefragt (vermutlich nach sexuellen Übergriffen des Beschuldigten), da habe sie ihre Mutter angelogen und gesagt, sie wolle fernsehen (wohl um nicht darüber sprechen zu müssen) (EV 25.02.2014). Wie jedes Kind wünschte sich die Privatklägerin, dass ihre leiblichen Eltern wieder zusammenkommen würden (Aussage Privatklägerin EV vom 15.11.2010, Transkript S. 10, Aussage E.________ pag. 521 Z. 837 ff.). In den Akten finden sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass diese Option zum Zeitpunkt der Aussagen der Privatklägerin im vorliegenden Verfahren ernsthaft im Raum gestanden hätte.