72 sagen der Privatklägerin als sehr hoch ein (pag. 548 Z. 151). Auch in den Videoeinvernahmen entsteht der Eindruck, dass die Privatklägerin durchaus in der Lage ist, zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Vorfälle, bei denen sie selbst gelogen hatte, scheinen ihr in Erinnerung geblieben zu sein. Sie sagte zum Beispiel, ihre Mutter habe auch mal gefragt (vermutlich nach sexuellen Übergriffen des Beschuldigten), da habe sie ihre Mutter angelogen und gesagt, sie wolle fernsehen (wohl um nicht darüber sprechen zu müssen) (EV 25.02.2014).