Auch das ist eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die Privatklägerin nicht freiwillig von den sexuellen Handlungen erzählen wollte. Von mehreren befragten Personen wurde die Privatklägerin als lebhaftes Kind beschrieben, das Aufmerksamkeit und Zuneigung sucht (pag. 373 Z. 182 f.; pag. 381 Z. 152 f.; pag. 396 Z. 120 ff.). Derselbe Eindruck entsteht auch bei Sichtung der aktenkundigen Videoeinvernahmen der Privatklägerin. Nicht nur von Familie und Bekannten, sondern auch von ihrer Lehrerin wurde die Privatklägerin als ein sehr ehrliches Kind bezeichnet. Es habe nie Anzeichen gegeben, dass die Privatklägerin lügen würde (pag. 373 Z. 181 f.; pag. 387 Z. 87 f.;