, vgl. auch Polizeirapport pag. 207). Etwa im Alter der Privatklägerin von drei bis vier Jahren lernte die Mutter den Beschuldigten kennen (vgl. pag. 269 Z. 39 ff., pag. 1002). Wie bereits erwähnt, war diese Beziehung sehr ambivalent. Dass diese Ambivalenz die Privatklägerin stark belastete, kommt insbesondere in deren Aussagen vom 25. Februar 2014 zum Ausdruck. Die Privatklägerin gab damals unter anderem an, ihre Mutter schreibe dem Beschuldigten manchmal, dass sie ihn liebe, das stimme aber gar nicht. Die Psychotherapeutin L.____