71 nehmen, dass die Mutter im Frühling 2007 von sexualisiertem Verhalten der Privatklägerin berichtete und dies mit Wochenendbesuchen der Privatklägerin beim Vater in Verbindung gebracht habe (Beilageakten ERZ). Dazu ist festzuhalten, dass das frühe sexualisierte Verhalten der Privatklägerin zum einen einzig auf Angaben der Mutter basiert, zum anderen war der Beschuldigte damals bereits Teil des Lebens der Privatklägerin (vgl. Journal in Beilageakten ERZ).