_ sehr emotionale Reaktionen zu haben. Zum einen reagierte sie nach ihren Angaben auf die Schilderungen der Privatklägerin mit Panik, ihr sei schlecht geworden, sie habe begonnen zu zittern und sei fast zu Boden gegangen, sie sei wahnsinnig geworden oder habe begonnen zu schreien (pag. 368; 372 Z. 116; pag. 528 Z. 74 und 80). Zum anderen drohte sie in den Einvernahmen wiederholt mit Selbstjustiz. Wenn der Beschuldigte nicht bestraft werde, nehme sie das selbst in die Hand oder sie bringe ihn um (pag. 371 Z. 70 f., pag. 529 Z. 105 ff.).