I.________ sagte aus, E.________ habe ihm in der Beziehung mit dem Beschuldigten nicht glücklich erschienen, habe aber gefühlsmässig dennoch nicht ohne ihn sein können (pag. 388 Z. 113 f.). Die Psychiaterin von E.________ schrieb in ihrem Bericht – der zwar in einer undifferenzierten Weise verfasst wurde – von einer hoch abhängigen und destruktiven Bindungsform (pag. 1005). Zwischen E.________ und dem Beschuldigten scheint durchgehend eine nach aussen unverständliche ambivalente Abhängigkeitsbeziehung bestanden zu haben. Schwierig und angespannt war auch die Beziehung von E.________ zu ihrer Mutter, G.________. Dies sagten E.________ (pag. 352 Z. 262 ff.), G.__