So führte der Verteidiger des Beschuldigten in seinem Plädoyer im Berufungsverfahren aus, sie seien heute noch ein Paar (pag. 1630). Nach der Rückkehr des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft im Dezember 2010 nahm sie ihn wieder bei sich auf. Nach der Strafanzeige im März 2013 verbrachte sie mit der Privatklägerin im Herbst 2013 eine Woche beim Beschuldigten zu Hause. Nach der weiteren Strafanzeige vom Februar 2014 heiratete E.________ am 13. Oktober 2014 den Beschuldigten, meldete aber bereits am 20. Oktober 2014 bei der Polizei, es sei gegen ihren Willen gewesen (pag.