481 Z. 229 ff.). Auch die Polizei wolle ihm etwas anhängen. Sie hätten bewusst nicht vollständige Fotos gemacht und die auf seinem Laptop gefundenen Pornos seien von der Polizei (pag. 483 Z. 278 ff.). Teilweise waren die Aussagen des Beschuldigten auch sehr widersprüchlich. Zuerst sagte er, er habe auch nach seiner Untersuchungshaft im Jahr 2010 an derselben Adresse wie zuvor (nämlich bei E.________) gewohnt (pag. 271 Z. 140 ff.). Später behauptete er, er sei erst im Januar/Februar 2012 wieder bei E.________ eingezogen (pag. 295 Z. 60 ff.).