__ aufhielten. E.________ ging tagsüber arbeiten und liess die Privatklägerin mit den beiden Söhnen des Beschuldigten bei diesem zu Hause. Die Privatklägerin (EV vom 25.02.2014), E.________ (pag. 505 Z. 28 ff) und schliesslich auch der Beschuldigte (pag. 480 Z. 163 ff.) sagten dies aus. Die Privatklägerin gab an, sie habe ihrer Mutter bereits in dieser Woche von den sexuellen Handlungen erzählt. Ihre Mutter habe gesagt, sie dürfe niemandem erzählen, dass sie beim Beschuldigten gewesen seien (EV Privatklägerin vom 25.02.2014 Zeitindex 14:51; Aussage