_ sagte, dass die Privatklägerin ihr an diesem Nachmittag von sexuellen Handlungen des Beschuldigten mit ihr erzählt habe (pag. 199). Das Gespräch zwischen der Grossmutter und ihrer Enkelin hat niemand weiteres mitbekommen. Sowohl G.________ als auch die Privatklägerin selbst sagten, dass G.________ danach fragte, ob der Beschuldigte sexuelle Handlungen vornehme, im Sinne, ob er dasselbe wie früher noch mache (pag. 320 und Transkript EV 10.03.2013, S. 51; pag. 372 Z. 101 ff.). Gemäss eigenen Aussagen reagierte G.________ heftig auf das, was ihr die Privatklägerin erzählte. Sie sagte insbesondere, ihr sei schlecht geworden (pag.