Am Wochenende vom 9./10. März 2013 war die Privatklägerin unbestrittenermassen gemeinsam mit ihrer Mutter, E.________, in AI.________ bei ihrer Grossmutter, G.________, zu Besuch. Dort waren weitere Familienmitglieder anwesend. G.________ meldete sich am Abend des Samstag, 9. März 2013, gemeinsam mit ihrem Bruder und ihrem Sohn auf der Polizeiwache in AI.________, um Anzeige gegen den Beschuldigten zu erstatten. G.________ sagte, dass die Privatklägerin ihr an diesem Nachmittag von sexuellen Handlungen des Beschuldigten mit ihr erzählt habe (pag. 199).